Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Der
Erfüllung unserer Aufträge widmen wir uns mit großer, unparteilicher Sorgfalt. Das Interesse unserer Auftraggeber steht bei Immobilienbüro Breier immer im Zentrum
unserer Aktivitäten. Unsere Tätigkeit und die Angebote erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Empfänger das angebotene Objekt selbst erwerben oder nutzen will.
Die Angebote und der damit zusammenhängende Schriftverkehr sind streng vertraulich, es sei denn, der/die Auftraggeber vereinbaren schriftlich mit Immobilienbüro
Breier eine andere Vorgehens- und Betrachtungsweise in der Behandlung. Jede unbefugte Weitergabe an Dritte, sei es im Original oder inhaltlich, verpflichtet zum
Schadensersatz. Die Kenntnis eines Objekts ist uns sofort, spätestens innerhalb drei Tage unter Angabe der Quelle mitzuteilen. Ansonsten gilt das Angebot als
bisher unbekannt. Die Angebotsangaben erfolgen nach den Auskünften der Auftraggeber.
Mit der
Inanspruchnahme der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit bzw. mit der Anforderung von Informationen, eines Exposés, der Durchführung von Objektbesichtigungen oder
mit der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer oder dem Vermieter oder deren Stell-vertretern, eines von Immobilienbüro Breier angebotenen Objektes, kommt
der Maklervertrag
mit dem Miet- oder Kaufinteressenten zustande und die ortsübliche Maklerprovision wird unmittelbar nach Vertragsabschluss fällig.
Bei
Abschluss eines Kaufvertrages:
- Für den
Käufer und den Verkäufer beträgt die Maklerprovision jeweils 3 % zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer aus dem vertraglich vereinbarten, ggf. notariell beurkundeten
Gesamtkaufpreis, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden.
Bei
Abschluss eines Wohnraummietvertrages oder eines Pachtvertrages :
- Seit dem 1. Juni 2015 ist das Bestellerprinzip in Kraft. Bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen wird die Zahlung der vereinbarten Provision durch den Auftraggeber der
Leistung erbracht. Auftraggeber können weiterhin sowohl Mieter als auch Vermieter sein.
Der Makler
hat Anspruch auf Anwesenheit bei der Unterzeichnung des Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages sowie auf ein Exemplar der jeweiligen Verträge. Bei Kaufverträgen hat der
Makler das Recht, seinen Provisionsanspruch durch eine Maklerklausel im Vertrag mit beurkunden zu lassen.
Die
Provision ist bei Vertragsabschluss sofort fällig. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Teil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden. Die
Provisionspflicht ist auch dann gegeben, wenn wir bei Vertragsabschluss nicht mitwirken. Die Verpflichtung zur Zahlung der Provision bleibt auch nach Kündigung des
Auftrages bestehen, wenn der Auftraggeber mit einem von Immobilienbüro Breier nachgewiesenen Interessenten binnen eines Jahres nach dem Nachweis einen Vertrag
abschließt. Unsere Angebote sind bezüglich des Objekts freibleibend, d.h. Zwischenverkauf, -vermietung, oder -verpachtung sind vorbehalten. Immobilienbüro Breier
behält sich vor, auch für die andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu werden.
Alle Zahlungen für das Objekt selbst sind direkt an den Verkäufer, Vermieter oder Verpächter zu entrichten. Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt wurden. Die Provision wird auch dann fällig, wenn das Objekt auf dem Wege der Zwangsversteigerung durch Zuschlag erworben wird. Diese beträgt
für den Erwerb 3 % aus dem Zuschlagpreis zuzüglich der gesetzlichen. Mehrwertsteuer.
Alle
Angebote in Form von Offerten bzw. Exposés sind streng vertraulich und nur für den eigenen Gebrauch bestimmt. Der Interessent haftet gegenüber Immobilienbüro
Breier in Höhe der vereinbarten Courtage, sofern dieser vorsätzlich oder fahrlässig das für ihn bestimmte Angebot Dritten zur Kenntnis gibt und hierdurch ein
Vertrag zustande kommt.
Alle
Informationen wurden vom Makler mit der notwendigen Sorgfalt veröffentlicht. Da wir meist jedoch auf Informationen der Auftraggeber angewiesen sind, können wir
keine Gewähr bzw. Garantie für die Richtigkeit übernehmen. Immobilienbüro Breier kann hierfür keine Haftung übernehmen. Die versandten Exposés und sonstigen
Unterlagen stellen lediglich eine unverbindliche vorab Information dar. Die Haftung von Immobilienbüro Breier ist
ausschließlich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.
Alle
personen- und objektbezogenen Daten werden ausschließlich nur für die Bearbeitung des Auftrags verwendet. Der Auftraggeber willigt der Datenweitergabe an Dritte
zu, sofern dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Eine andere Weitergabe der Daten erfolgt nicht.Änderungen und Ergänzungen mit der mit
Immobilienbüro Breier geschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit derSchriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Wirksamkeit.Sollten einzelne
Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages oder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die
Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung
durch eine Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmung gerecht wird.
AGB
Immobilienbüro Breier
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